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   BVerwG, 11.11.1988 - 2 B 61.88   

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https://dejure.org/1988,9563
BVerwG, 11.11.1988 - 2 B 61.88 (https://dejure.org/1988,9563)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1988 - 2 B 61.88 (https://dejure.org/1988,9563)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 2 B 61.88 (https://dejure.org/1988,9563)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Bruttovergütung von Hochschullehrernebentätigkeiten

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 2 B 61.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 2 B 61.88
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, in der Beschwerdeschrift aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 2 B 61.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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